WAS KOSTET DIE BEHANDLUNG?

Am 26. Februar 2013 ist das neue Patientenrechtegesetz in Kraft getreten, das auch Behandlungen durch Heilpraktiker betrifft. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist der Behandlungsvertrag, der die Aufklärung des Patienten bezüglich der praxisüblichen Behandlungskosten und eine schriftliche Einwilligung von Patient und Behandler umfasst.

 

Ich rechne im Rahmen meiner homöopathischen Behandlungen die Leistungen entsprechend meinem zeitlichen Gesamtaufwand ab. Dieser umfasst sowohl bei Konstitutions- als auch akuten Behandlungen Fallanalysearbeiten wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia medica-Abgleich; nach dem 2-stündigen persönlichen Erstanamnesegespräch in meiner Praxis auch die weitere Ausarbeitungszeit.

 

Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten keine Heilpraktikerkosten.

 

Eine Erstattung der Behandlungskosten ist möglich durch eine private Krankenversicherung, sowie durch eine private Zusatzversicherung. Die Höhe der Erstattung ist vertragsabhängig unterschiedlich. Die Versicherungen beziehen ihre Verträge in der Regel auf das GebüH, das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Es handelt sich hierbei um keine verbindliche Gebührenordnung wie die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), sondern um ein unverbindliches Leistungsverzeichnis mit veralteten Gebührensätzen aus dem Jahre 1985.

 

Da meine Rechnungen unabhängig von eventueller Erstattung durch private Krankenversicherung oder Beihilfe in vollem Umfang zu begleichen sind, sollten Sie sich gegebenenfalls vorab nach den Erstattungsmodalitäten Ihrer Versicherung erkundigen.

 

Neue Patienten erhalten nach der Terminvereinbarung von mir eine schriftliche Bestätigung mit einer Anfahrtsbeschreibung, einen homöopathischen Fragebogen und eine Gebührenübersicht mit einer Patientenvereinbarung, von der sie vor der Erstanamnese ein unterschriebenes Exemplar gemeinsam mit dem ausgefüllten Fragebogen an mich zurückschicken.

 

Sollten Sie vorab Informationen zu meinen Honorarsätzen wünschen, können Sie hier anfragen. Bitte geben Sie unbedingt an, wie Sie krankenversichert sind.